
Die Spezialisierung einer Anwaltskanzlei ist in dieser Zeit unerlässlich. Sie bedeutet eine Mandatsbearbeitung auf hohem Niveau. Das Fachgebiet Arbeitsrecht steht bei meiner Anwaltstätigkeit im Mittelpunkt. Hier betreue ich seit vielen Jahren meine Mandanten mit Erfolg und Anerkennung.
Da die Kanzlei in Ihrem Ursprung zivilrechtlich ausgerichtet wurde, übernehme ich neben dem Fachgebiet Arbeitsrecht viele sonstige zivilrechtliche Mandate, insbesondere im Hinblick auf das Verkehrsrecht, Mietrecht, Arzthaftungsrecht und Vertragsrecht. Auch auf diesen Rechtsgebieten blicke ich nach nunmehr 10-jähriger Anwaltstätigkeit auf eine umfassende und erfolgreiche Mandatswahrnehmung.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht bin ich schwerpunktmäßig mit dem Arbeitsrecht in allen seinen Bereichen befasst. Dies beinhaltet die außergerichtliche und gerichtliche Interessenwahrnehmung sowohl von Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern auf den verschiedensten Gebieten des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Konkret werden dabei u.a. die Konfliktbereiche Abmahnung, Kündigung, Vertragsänderung und Vertagsaufhebung, Abfindung, Lohnverzug und Lohnfortzahlung sowie sämtliche Bereiche des kollektiven Arbeitsrechts bearbeitet und im Sinne des jeweiligen Mandanten einer individuellen Lösung zugeführt.
Unabhängig davon, ob Sie als Arbeitnehmer eine Abmahnung oder gar Kündigung Ihres Arbeitgebers erhalten haben, ob Sie offene Lohnansprüche besitzen oder eine Vertragsaufhebung mit der Folge einer möglichen Abfindung wünschen, ob Sie nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses ein angemessenes Zeugnis möchten oder noch nicht wieder im Besitz sämtlicher Arbeitspapiere sind. Vielleicht haben Sie aber auch Fragen im Vorfeld eines entstehenden Arbeitsverhältnisses. Oder es geht Ihnen um Ihre schwierige Situation am Arbeitsplatz - Stichwort Mobbing. Möglicherweise beabsichtigt Ihr Arbeitgeber, Ihren Arbeitsvertrag einseitig zu ändern - Stichwort Änderungskündigung. Manchmal ergeben sich auch Fragen aus dem Bereich der Teilzeit oder der Befristung von Arbeitsverträgen. Vielleicht sind für Sie aber auch die Besonderheiten des Mutterschutzes oder die Rechte von behinderten Arbeitnehmern relevant. Ganz gleich, worum es Ihnen geht, meine Erfahrung zeigt mir, dass sich die Beratungsleistung eines Rechtsanwaltes in vielen Stadien des Berufslebens empfiehlt. In jedem Fall gilt: ich stehe Ihnen mit einem hohen Grad an Erfahrung und dem Augenmerk auf Ihr ganz persönliches Anliegen zur Seite.
Als Arbeitgeber vertrete ich Sie u. a. in Fällen von Kündigungsschutzklagen gekündigter Arbeitnehmer oder bei gerichtlich geltend gemachten Zahlungsansprüchen gegen Sie. Darüber hinaus kommt der beratenden Tätigkeit im Vorfeld von Konflikten bei der Betreuung meiner Mandanten erhebliche Bedeutung zu. So beispielsweise in Bezug auf die Voraussetzungen der beabsichtigten Kündigung oder Abmahnung eines Arbeitnehmers oder bei Vertragsverhandlungen mit dem einzelnen Mitarbeiter. Die gute Vorbereitung der beabsichtigten Trennung von einem Mitarbeiter kann eine hohe Kostenbelastung vermeiden und letztlich auch Unruhe im Betrieb verhindern helfen. Aber auch wenn die Kündigung von Ihnen bereits ausgesprochen worden ist und eine Kündigungsschutzklage von Seiten des Arbeitnehmers eingereicht wurde, bedeutet eine realistische Einschätzung der Prozesschancen und ein geschicktes Verhandeln oftmals den Erfolg oder führt zu einem akzeptablen Ergebnis. Im kollektiven Arbeitsrecht bin ich Ihnen u. a. bei der Umstrukturierung Ihres Betriebes oder der Durchsetzung sonstiger Ziele zur Verbesserung der Arbeitsabläufe oder der betrieblichen Ordnung behilflich. Das Verhandeln mit dem Betriebsrat über Interessenausgleiche, Sozialpläne oder Betriebsvereinbarungen kann hier notwendig sein. Im betriebsratslosen Betrieb werden gemeinsam mit Ihnen Wege durchdacht, die eine weitgehende Akzeptanz bei den Mitarbeitern finden, aber auch im Konfliktfall nach Möglichkeit einer arbeitsgerichtlichen Überprüfung standhalten. Bei der Lösung sich abzeichnender Konflikte mit dem Betriebsrat auf dem Feld der betrieblichen Mitbestimmung bin ich Ihnen mit dem vordringlichen Ziel der Wahrung des Betriebsfriedens behilflich. Soweit aber ein Streit vor dem Arbeitsgericht unvermeidlich ist, berate ich Sie gerne über die Erfolgsaussichten und begleite das gerichtliche Verfahren.
Darüber hinaus werden von mir auch Betriebsräte im gleichen Sinne beraten. Am Anfang steht hierbei in der Regel die Einschätzung der rechtlichen Durchsetzbarkeit einer Maßnahme des Arbeitgebers im Bereich der betrieblichen Mitbestimmung. Entsprechend dem Ergebnis und der vorhandenen Situation im Betrieb wird dann im Einklang mit den Wünschen des Betriebsrates entweder eine Verhandlungslösung angestrebt oder aber eine streitige Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht begleitet.