Anwaltsgebühren

Anwaltskosten

Was wird Sie das kosten?

Die anwaltlichen Kosten sind durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich geregelt. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz hat mit Wirkung vom 01.07.2004 die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) abgelöst.

Grundsätzlich rechne ich die anfallenden Gebühren entsprechend dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Das bedeutet, dass sich die Höhe des Honorars bei den meisten zivilrechtlichen Mandaten nach dem Gegenstandswert, dem Umfang und der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Anzahl der anfallenden Gebühren berechnet. Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht und im konkreten Rechtsfall eintritt, rechne ich für Sie die Gebühren selbständig mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab. Im Einzelfall ist es darüber hinaus möglich, eine individuelle Preisabsprache zu vereinbaren.

Dabei ist zu beachten, dass sich die anwaltliche Beratung meist schon im Vorfeld einer drohenden Auseinandersetzung empfiehlt: so werden bei einer frühzeitigen anwaltlichen Vertretung oftmals weitere negative Folgen vermieden, die Gefahr der Versäumung von Fristen gesenkt und darüber hinaus Kosten verringert.